Elternbeirat

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Ziel des Elternbeirates

Partnerschaft in der Schule, zwischen Lehrern und Eltern, ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit Eltern ihr Erziehungsrecht auch in Bezug auf die Schulausbildung ihrer Kinder wahrnehmen können.

Leider zeigen Untersuchungen zum Schulalltag, dass die Mehrheit der Eltern die Schule nur als Aufgabe von Lehrern und Schulleitung wahrnimmt. Lediglich im Konfliktfall gehen einige wenige Eltern darüber hinaus und wenden sich selbst mit Problemen und Fragen an die Schule oder an die jeweilige Lehrkraft. Am FRG identifiziert sich die Mehrheit der Schüler und ihrer Familien mit ihrer Schule. Dies ist die ideale Voraussetzung für eine aktive Beteiligung der Eltern an den Entscheidungen, die das Schulleben betreffen. Die Mitarbeit im Elternbeirat ist unter diesen Umständen eine interessante und bereichernde Tätigkeit.

Die Vorteile einer engagierten Elternarbeit sind klar zu nennen:

  1. Eltern üben ihr Erziehungsrecht gemeinsam mit den Lehrern aus, anstatt es an diese zu delegieren.
  2. Eltern sind Vorbild für ihre Kinder, wenn es um die Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Lebensraumes geht.
  3. Eltern leben ihren Kindern demokratische Verantwortung vor.
  4. Eltern teilen einen Lebensbereich mit ihren Kindern und erfahren dadurch ein Stück Gemeinsamkeit.
  5. Und nicht zuletzt: Lehrer werden von "Paukern" zu Partnern und können sich durch diese gefestigte Rolle flexibler und vielfäfltiger mit den Schülern beschäftigen.

Rechtliche Grundlagen für die Elternarbeit

Die rechtlichen Grundlagen für die Elternarbeit geben das "Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen" (BayEUG) und die BaySchO, die "Bayerische Schulordnung" vor. Hier sind die formalen Voraussetzungen für die Arbeit des Elternbeirates festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch andere engagierte Eltern außerhalb des Elternbeirates, z.B. Klassenelternsprecher, an der Elternarbeit beteiligt werden können. Der Elternbeirat arbeitet ehrenamtlich für eine Amtszeit von zwei Jahren, dann finden wieder Neuwahlen statt. Die Elternbeiräte werden aus der Gesamtheit der wahlberechtigten Eltern im Rahmen einer Elternversammlung oder per Briefwahl gewählt.

 

 

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