Konzepte

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse der konzeptionellen Arbeit der einzelnen Mitglieder der Schulfamilie während der letzten Jahre. Übergeordnete Themenbereiche sind u.a. Schulentwicklung, Wertekanon und Medienerziehung. Alle Dokumente wurden gemeinsam erarbeitet und meist durch Sitzungen des Schulforums verabschiedet.

OStD Martin Pöhner

Verkürzte Hausordnung

Verkürzte Hausordnung für das Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

Dem Schulforum zur Besprechung vorgelegt am 20.7.2016, zur Unterzeichnung im September 2016.

1. Vorbemerkungen

Wir verstehen uns als eine „Schul-Familie“ und streben ein reibungsloses Zusammenleben in der Schule an. Alle Beteiligten nehmen aufeinander Rücksicht, ordnen das Eigeninteresse dem Gesamtinteresse unter und halten sich an Regeln. Diese sollen helfen, Gefahren zu vermeiden und Schäden von Personen und der Schulanlage abzuwenden.

Neben dieser verkürzten Fassung der Hausordnung behält die ausführliche Hausordnung (siehe Homepage und Ausdruck im Pult) ihre Gültigkeit und regelt weitere wichtige Details.

Verstöße gegen die Hausordnung werden mit entsprechenden Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen bzw. weitergehenden Disziplinarmaßnahmen geahndet. Es können auch pädagogische Strafen, die durch das Schulforum legitimiert sind, verhängt werden (z.B. aktive Mithilfe bei Aktionen zur Sauberkeit).

 Die Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung (s. Homepage und Pult) ist Teil der Hausordnung.

Änderungen / Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich.

 

2. Das Schulgelände

2.1 Zum Aufenthalt sind berechtigt:

Alle Mitglieder der Schulfamilie des FRG

Bei Fremdbelegung auch Volkshochschule, Sportvereine, Musikschule etc.

 Sonstige schulfremde Personen nur mit Genehmigung des Schulaufwandsträgers in Abstimmung mit der Schulleitung und genehmigte Gäste

2.2 Es gelten folgende zeitliche Regelungen:

Öffnungszeiten des Schulhauses:

  • Montag bis Donnerstag:  7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Freitag:                            7.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Für Fremdbelegungen und Sonderveranstaltungen werden jeweils eigene Regelungen getroffen.

Öffnungszeiten des Sekretariats:

  • Montag bis Donnerstag:  7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
  • Freitag:                            7.15 Uhr bis 14.00 Uhr

2.3 Schülerinnen und Schüler halten sich auf:

vor dem Unterricht:
bis 7.30 Uhr in der Aula,
ab 7.30 Uhr in den Klassenzimmern (Aufsperrzeit bis 7.45 Uhr)
Fachlehrsäle, Sporthallen und Sonderräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
Die Bühne gilt als Unterrichtsraum (Belegungsplan). Auf der Bühne selbst werden keine Gegenstände deponiert.

in den Pausen:
Alle Schüler/innen verlassen zügig vor dem Lehrer das Klassenzimmer und begeben sich je nach Wetterlage in den Pausenhof oder in die Aula (Hinweisschild hängt bei schlechtem Wetter aus), jedoch nicht in Bereiche, die nicht beaufsichtigt werden. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume! Schüler/innen, die zu Beginn der Pause aus den Fachräumen oder aus der Sporthalle kommen, legen ihre Taschen in den Gängen neben der Bühne ab. Das erste Gongzeichen kündigt das Ende der Pause an, deshalb sind die Unterrichtsräume zügig aufzusuchen.

Die Schuldächer dürfen grundsätzlich nicht betreten werden.
(Ausnahmen: Alarmsituation und nach Anweisung)

2.4 Verlassen des Schulgeländes während des Schultages

Grundsätzlich ist zwischen Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende das selbstständige Verlassen des Schulgeländes für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht gestattet. Ausgenommen davon ist nur die Mittagspause. Während dieser darf das Schulgelände auf eigene Verantwortung verlassen werden.

Ab Jahrgangsstufe 11 ist das Verlassen des Schulgeländes während unterrichtsfreier Zeiten auf eigene Verantwortung gestattet.

 

3. Sicherheit und Ordnung

3.1 Gebote

Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Besucher haben die Pflicht, in der gesamten Schulanlage Ordnung zu halten. Insbesondere gilt:

  • Betreten mit sauberen Schuhen
  • Reinigung der Tafeln, Abschalten der digitalen Medien, Meldung von Störungen
  • Medien und Lehrmittel nach Gebrauch zurückstellen bzw. -bringen
  • Nach dem Unterricht: Stühle auf die Tische, noch verbliebene Abfälle in die Abfalleimer, Fenster    schließen, Jalousien hochziehen, Licht ausschalten, Türen abschließen
  • Fahrräder und Fahrzeuge nur in die dafür vorgesehenen Bereiche; die Schuleingänge sind als Fluchtwege (besonders vor der Turnhalle) unbedingt offen zu halten
  • Plakate, Informationsmaterial und Werbung dürfen in der Schulanlage nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgehängt bzw. verteilt werden. Der schulische Bezug muss erkenntlich sein
  • Abfälle nur in entsprechende Abfalleimer werfen
  • Wände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel nicht beschmieren oder bemalen
  • Insbesondere die Toiletten sauber halten!
  • Keine gebrauchten Kaugummis im Gelände entsorgen

Am Freitag jeder Woche räumt eine Klasse nach Plan den Schulhof auf (Abfälle, Flaschen), transportiert das Altpapier aus dem Fachtrakt, den Oberstufenzimmern, dem Lehrerzimmer, dem Sekretariat, dem Hausmeisterzimmer, dem Schüler-Café, dem Zimmer der Oberstufenkoordinatorinnen und angrenzender Räume, vom Kopierer und vom Drucker in den Papiercontainer.

3.2 Verbote

In der gesamten Schulanlage besteht nicht nur für Schülerinnen und Schüler, Lehrer, Verwaltungsangestellte und Hauspersonal, sondern auch für alle Besucher und Nutzer der Anlage absolutes Rauchverbot. Das gilt auch für Schulveranstaltungen und Elternabende.

Handys und digitale Speichermedien sind nur zu Unterrichtszwecken und nur nach Absprache mit einer Lehrkraft erlaubt. Hier wird auf die BYOD-Bestimmungen in der Computer-Nutzungsordnung verwiesen.

Der Betrieb von Elektrogeräten durch Schülerinnen und Schüler in Unterrichts-, SMV- und Aufenthaltsräumen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung nicht gestattet.

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen auf das Schulgelände ist untersagt.

3.3 Brand- oder Alarmfall

Bei Brand oder sonstigem Alarm sind die aushängenden Sicherheitsbestimmungen und Fluchtwegpläne und die gesonderte Verfahrensordnung zu beachten. Der Lehrer lässt die Schüler aufstellen und zählt ab. Voraus geht der Lehrer, als Letztes gehen die Klassensprecher, nachdem alle Fenster und Türen geschlossen worden sind. Bücher und Taschen verbleiben im Raum. Erneute Kontrolle der Anwesenheit im Sammlungsbereich und Vollzähligkeitsmeldung an die Schulleitung

3.4 Unfälle und meldepflichtige/ansteckende Krankheiten

Bei Unfällen im Schulbereich bzw. auf dem Schulweg oder bei meldepflichtigen/ansteckenden Krankheiten ist die Schulleitung über das Sekretariat sofort zu verständigen. Die weiteren Einzelheiten regelt die Verfahrensordnung.

 

4. Umweltschutz und Energieverbrauch

Lehrer und Schüler achten gemeinsam auf den sparsamen Umgang mit Energie. Entsprechende Maßnahmen werden im Klassengespräch besprochen.

Wir trennen Müll und achten besonders darauf, dass möglichst wenig Abfälle in der Schule entstehen. Bei der Pausenverpflegung sollten nach Möglichkeit wiederverwendbare Verpackungen genutzt werden. Insbesondere größere, nicht ökologische Einwegverpackungen (z.B. Fast-Food-Verpackungen) sind zu vermeiden.

Ein umweltbewusstes System der Mülltrennung wird angestrebt.

 

5. Ansprechpartner

Bei Problemen in der Schule stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung, die Anfragen auch gerne vertraulich behandeln. Es sollte versucht werden, auftretende Probleme immer zunächst innerhalb der Schule zu lösen. Je nach Anlass sind die Ansprechpartner:

  • der Fachlehrer, die Klassenleiter, die Verbindungslehrer
  • das Beratungsteam (Schulpsychologin, Sozialpädagogin und Beratungslehrerin)
  • die Schülersprecher und die Tutoren
  • die Mitglieder des Elternbeirats
  • die Schulleitung

 

6. Inkrafttreten, Gültigkeit, Unterzeichnete

Diese verkürzte Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und besitzt Gültigkeit für die gesamte Schulanlage. Die einzelnen Bestimmungen wurden von den Mitgliedern der Schulfamilie, den Schülern, den Lehrern, den Eltern und den Verwaltungskräften gemeinsam erarbeitet. Wir alle verpflichten uns dazu, diese Inhalte zu beherzigen und anzuwenden. Die vorliegende Hausordnung gilt bis auf Weiteres; Veränderungen und Ergänzungen sind durch das Schulforum möglich.

 

Ebern, im September 2016

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